Die Vorbereitung – Teil 1

Die Vorbereitung – Teil 1

Die nötigen Scheine

SBF-Binnen & SBF-See: 

Beide Sportboot Führerscheine werden benötigt, sobald ein Boot mehr als 15 PS 
(bei Verbrennungsmotoren) beziehungsweise 12,5 PS (bei Elektromotoren) hat.
 Für unsere Pläne ist der SBF-See eigentlich völlig ausreichend. Er berechtigt zum Führen von Booten auf Küstengewässern und Seeschifffahrtsstraßen und kennt dabei keine Begrenzung hinsichtlich der Bootslänge.

Der SBF-Binnen gilt dagegen auf Binnengewässern, also für Fahrten auf Seen, Flüssen und Kanälen für Boote mit einer Länge bis zu 20 m.

Für den Bodensee braucht man einen separaten Schein (Bodenseeschifferpatent), 
da der Bodensee aber aktuell so überhaupt nicht auf unserer Reiseroute steht, haben wir uns diesen Schein gespart. 

Segel Grundschein:

Mit dem Segelgrundschein darf man auf nahezu allen Gewässern eine Jolle mieten und eigenständig segeln. Für unsere Reisepläne ist dieser Schein zwar nicht zwingend erforderlich, aber da ich das Segeln von Grund auf lernen möchte, haben wir uns auch hierfür zu einem Kurs angemeldet.

SKS (Sportküstenschifferschein):

Der SKS ist der amtliche und international anerkannte Führerschein für Segel- und Motorboote in Küstengewässern. Er gilt für Fahrten im Bereich von bis zu 12 Seemeilen Entfernung von der Festlandküste. Möchte man eine Yacht mieten, ist er bei vielen Charterfirmen Voraussetzung zum Nachweis der praktischen Segelerfahrung (Navigation, Wetterkunde, Seemannschaft). Außerdem ist er gesetzlich vorgeschrieben, wenn man in Küstengewässern Yachten gewerblich, also als Skipper auf Ausbildungstörns oder für Überführungen, nutzen will. Auch im Schadensfall kann dieser erweiterte Befähigungsnachweis, der über die Mindestvorraussetzungen hinausgeht, von Vorteil sein.

UBI & SRC (Sprechfunkzeugnisse):

Neben den Boots- und Segelscheinen gehören auch verschiedene Sprechfunkzeugnisse zur Ausbildung. Wichtig für unsere Pläne ist dabei vor allem das SRC (Short Range Certificate = beschränkt gültiges Funkzeugnis). Dieses Funkbetriebszeugnis wird benötigt, wenn ein Sportboot mit einer UKW-Funkanlage ausgestattet ist. In diesem Fall muss mindestens eine Person an Bord über das SRC oder das umfangreichere LRC verfügen.

Mit dem UBI darf man auf Binnengewässern die Schifffunkstellen bedienen. Ist eine Funkanlage an Bord, muss sie benutzt werden und eine Person an Bord muss über das nötige Zertifikat verfügen. Eine Anmeldung vor der Einfahrt in unübersichtliche Strecken, Fahrwasserengen oder Brückenöffnungen ist Pflicht, wenn eine Funkanlage an Bord ist.

LRC:

Das Long Range Certificate (allgemein gültiges Funkbetriebszeugnis) befähigt zur
 uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes durch Ultrakurzwellen-, Kurzwellen-, Grenzwellengeräte, sowie über Satellitensysteme (Inmarsat). Dieser Funkschein ist international und unbefristet gültig.

 Da wir zunächst hauptsächlich in Küstengewässern unterwegs sein werden, reicht für unsere Zwecke das SRC vollkommen aus.

FKN:

Der „Pyroschein“ (Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel) berechtigt nach 
dem deutschen Sprengstoffrecht zum Erwerb, Transport und Einsatz von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse T2 (Fallschirmsignalraketen,
 Handfackeln, Rauchsignale, etc.). In Deutschland und auch in einigen anderen Ländern ist insbesondere auf Charteryachten das Mitführen von Seenotsignalmitteln vorgeschrieben. Dafür muss ein Crewmitglied diesen Schein 
besitzen. Für das Mitführen einer Signalpistole ist sogar der große Pyroschein, ein
 Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht und eine Waffenbesitzkarte vorgeschrieben. Diesen Schein haben wir erstmal hinten angestellt…wir werden ja zunächst nicht in Deutschland segeln… 

 

 

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